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Die Anmeldung ist ab 16½ Jahren möglich. Prüfungen sind nur innerhalb der gesetzlichen Fristen vor dem 17. Geburtstag möglich.
BEGLEITETES FAHREN
BF17Nach bestandener Prüfung fährst du bis zum 18. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson und sammelst wertvolle Alltagspraxis.
BF17-BeratungVORAUSSETZUNGEN & ABLAUF
Die Anmeldung ist ab 16½ Jahren möglich. Prüfungen sind nur innerhalb der gesetzlichen Fristen vor dem 17. Geburtstag möglich.
Theorie und Praxis entsprechen grundsätzlich der Klasse B. Auch B197 kann mit BF17 kombiniert werden.
Mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens fünf Jahren Klasse B und höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister.
Ab dem 18. Geburtstag entfällt die Begleitpflicht; ein neuer Test ist nicht erforderlich.