SELAM.FAHRSCHULE

BEGLEITETES FAHREN

BF17

Mit 17 sicher Erfahrung sammeln.

Nach bestandener Prüfung fährst du bis zum 18. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson und sammelst wertvolle Alltagspraxis.

BF17-Beratung

VORAUSSETZUNGEN & ABLAUF

Früher anfangen. Begleitet wachsen.

01

Start

Die Anmeldung ist ab 16½ Jahren möglich. Prüfungen sind nur innerhalb der gesetzlichen Fristen vor dem 17. Geburtstag möglich.

02

Ausbildung

Theorie und Praxis entsprechen grundsätzlich der Klasse B. Auch B197 kann mit BF17 kombiniert werden.

03

Begleitperson

Mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens fünf Jahren Klasse B und höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister.

04

Ab 18

Ab dem 18. Geburtstag entfällt die Begleitpflicht; ein neuer Test ist nicht erforderlich.

Begleitpersonen müssen offiziell eingetragen sein. Wir helfen dir, die Unterlagen vollständig vorzubereiten.