WIE IST DER ABLAUF in der Fahrschule?
ANMELDUNG
Der erste Schritt ist die Anmeldung bei einer Fahrschule.
Sie bekommen bei uns ihr Lernmaterial und können nach der Anmeldung direkt anfangen zu lernen.
Man muss bei der Führerscheinstelle vor Ort einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen und einen Erste-Hilfe Kurs, einen Sehtest und Passbilder besorgen.
Sie können erst in die Prüfung wenn sie Ihre Dokumente bei der Führerscheinstelle abgegeben haben und diese in unser System vom TÜV eingetragen worden sind.
Deshalb lohnt es sich die Papiere so früh wie möglich abzugeben.
THEORIE
Danach beginnt der theoretische Unterricht in der Fahrschule. Insgesamt muss man mindestens 14 Stunden, jeweils 90min, absolvieren, die sich auf die Themenbereiche Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Verhalten im Straßenverkehr, Fahrphysik und umweltschonende Fahrweise verteilen.
Im Anschluss muss man eine theoretische Prüfung beim TÜV (Technischer Überwachungsverein) oder einer anderen vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr zugelassenen Prüfungsstelle ablegen.
Für die Anmeldung zur Prüfung kommen sie dann zu ihrer Fahrschule.
Die Prüfung besteht aus multiple-choice Fragen und man darf nicht mehr als 10 Fehlerpunkte haben, um zu bestehen.
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Hat man die theoretische Prüfung bestanden, beginnt die praktische Ausbildung. Hier muss man die Übungsfahrten und die Sonderfahrten absolvieren.
Bei den Übungsfahrten hängt der Fortschritt vom jeweiligem Schüler ab und deshalb gibt es bei keiner normalen Fahrschule eine feste Stundenanzahl.
Die Sonderfahrten sind gesetzlich vorgegeben mit insgesamt 12 Fahrstunden, 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
PRÜFUNG
Sobald der Fahrlehrer bestätigt, dass man bereit für die praktische Prüfung ist, meldet er den Fahrschüler bei der zuständigen Prüfungsstelle an. Bei der praktischen Prüfung muss man dann in Anwesenheit eines Prüfers verschiedene Fahrmanöver ausführen und dabei zeigen, dass man sicher und selbstständig fahren kann. Wenn man alle Manöver erfolgreich absolviert hat, bekommt man den Führerschein ausgehändigt und darf sich offiziell hinter das Steuer setzen, bei unter 18 Jahren nur mit eingetragener Begleitperson (BF17).