Begleitetes Fahren ab 17 – Bei Fahrschule Selam
Was ist BF17?
BF17 bedeutet, dass du schon mit 17 Jahren Auto fahren darfst – aber nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson. Du bekommst eine Fahrerlaubnis mit Auflagen und kannst so schon erste Fahrpraxis im Alltag sammeln, bevor du mit 18 dann ganz allein fährst.
Voraussetzungen für BF17
- Mindestalter: 16,5 Jahre bei Anmeldung
- Theorieprüfung: Frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
- Praxisprüfung: Frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
- Bestandene Prüfungen: Theorie + Praxis
- Begleitpersonen müssen:
- Mind. 30 Jahre alt sein
- Mind. 5 Jahre ununterbrochen den Führerschein Klasse B besitzen
- Max. 1 Punkt in Flensburg haben
- In der Prüfbescheinigung eingetragen sein
Gilt BF17 für Automatik oder Schaltung?
BF17 gilt sowohl für:
- Automatik-Fahrzeuge (B78): Nur Automatik darf später gefahren werden
- Schaltwagen (B): Automatik und Schaltwagen dürfen später gefahren werden
Wichtig: Wer die Prüfung nur auf einem Automatik-Fahrzeug ablegt, bekommt den Eintrag „B78“ und darf auch später nur Automatik fahren – außer es wird eine zusätzliche praktische Prüfung auf einem Schaltwagen gemacht (sog. Schlüsselzahl 197, wenn Ausbildung gemischt war).
Ablauf bei uns – Schritt für Schritt
- Anmeldung ab 16,5 Jahren bei der Fahrschule Selam
- Theorieunterricht besuchen (12x Grundstoff + 2x Zusatzstoff Klasse B)
- Theorieprüfung ablegen
- Praktische Fahrstunden + Sonderfahrten
- Praktische Prüfung machen (max. 1 Monat vor 17. Geburtstag)
- Bei Bestehen: „BF17-Prüfbescheinigung“ erhalten
- Fahren – aber nur mit eingetragener Begleitperson
- Mit 18: Umtausch in regulären Führerschein – kein neuer Test nötig
Vorteile von BF17
- Frühe Fahrpraxis
- Weniger Fahranfänger-Unfälle durch Übung mit Begleitperson
- Mehr Selbstsicherheit vor dem 18. Geburtstag
- Versicherungen bieten oft günstigere Tarife